
Zertifizierung und Fremdüberwachung im bauaufsichtlich geregelten Bereich für den Übereinstimmungsnachweis nach Landesbauordnung von
- Feuerschutzabschlüssen
auf Grundlage von
- allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw.
- bauaufsichtlichen Zulassungen im Einzelfall
zur Kennzeichnung der zertifizierten Produkte mit dem Übereinstimmungszeichen.
Der Hersteller wird damit berechtigt, das zertifizierte Bauprodukt mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) gemäß der Übereinstimmungszeichen-Verordnung zu kennzeichnen.